Tätigkeiten, die unsere Pflegekräfte durchführen können
Hilfe im Haushalt
- Einkäufe erledigen
- Mahlzeiten bereiten
- Wäsche waschen
- Wohnung in Ordnung halten
- Versorgung von Haustier und Pflanzen
Aktives Sozialleben
- Spaziergänge oder Rollstuhlausfahrten
- Unterhaltung: Gespräche, Spiele
- Hobbys ausüben
- Begleitung bei Besuchen, auch Arztbesuchen
Körperliche Unterstützung
- Aufstehen
- Zu-Bett-Gehen
- Körperhygiene
- An- und Auskleiden
- Einnehmen der Mahlzeiten
- Krankheitsfall
SenioVita beachtet juristische Vorgaben und Sie haben eine legale Pflege und Betreuung in Ihrem Zuhause
Wirtschaftliches Verhältnis zur Pflegekraft
- Die Pflegekraft ist Arbeitnehmer einer EU-Dienstleistungsfirma, mit der wir Ihnen einen entsprechenden Vertrag vermitteln.
Damit ist Ihre Betreuungskraft Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land und unterliegt den dortigen rechtlichen Bestimmungen (Sozialversicherung, Steuern, Lohnniveau). - Eine Agentur in der EU vermittelt Ihnen eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland, die dort selbständig tätig ist. Sie als Auftraggeber sind dann nicht Arbeitgeber, aber das Verhältnis zur selbständigen Pflegekraft muss vertraglich sorgfältig geregelt sein (Scheinselbständigkeit und anderes).
- Sie sind Arbeitgeber einer Pflegekraft nach deutschem Recht. Das beinhaltet deutsche Sozialversicherungen, Tariflohn, gesetzlicher Mindesturlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall…
Arbeitsrecht: Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung
Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, dass Ihnen eine Pflegekraft 24 Stunden pro Tag zur Verfügung steht. Vielmehr unterliegt auch dieses Verhältnis dem geltenden Arbeitsrecht mit 40 Stunden Woche, 8 Stunden Tagen und Pausen-Zeiten.
Individuelle Absprachen – auch für Nachts – sind dabei nicht ausgeschlossen.
Der Begriff 24-Stunden-Betreuung heißt, dass Ihre Pflegekraft in der Wohnung des zu Betreuenden wohnt, aber natürlich Freizeit, Wochenende, Nachtruhe und Ausgang hat.

Was SenioVita für Sie leisten kann
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Betreuung in Ihrem Haushalt erfüllen?
SenioVita vermittelt Ihnen bevorzugt Betreuungspersonen, die Arbeitnehmer eines osteuropäischen EU-Dienstleisters sind, oder – in seltenen Fällen – Pflegekräfte, die im EU-Ausland selbständig tätig sind.
Damit bleibt für Sie wirtschaftlich und rechtlich alles übersichtlich und legal. SenioVita kümmert sich um die vertraglichen Regelungen mit Ihrer 24-Stunden-Betreuung und erledigt die Verhandlungen mit Ihren ausländischen Partnern.